Haupinhalt
Todes-Fall
Das Zivilstandsamt Bülach beurkundet alle Todes-Fälle, die im Zivilstandskreis Bülach eintreten. Den amtlichen Todes-Schein können Sie beim Zivilstandsamt bestellen.
Für die Organisation von Bestattungen ist das Bestattungsamt der Wohngemeinde zuständig.
Tod zu Hause
Wenn jemand zu Hause stirbt, muss schnellstmöglich ein Arzt benachrichtigt werden. Der Arzt stellt die ärztliche Todes-Bescheinigung aus.
Melden Sie den Todes-Fall innerhalb von 2 Tagen dem Bestattungsamt und legen Sie die ärztliche Todes-Bescheinigung im Original vor. Das Bestattungsamt meldet den Todes-Fall beim zuständigen Zivilstandsamt an.
Tod in einem Heim oder im Spital
Stirbt jemand in einem Heim oder im Spital, meldet die Institution den Todes-Fall mit den nötigen Dokumenten direkt beim zuständigen Zivilstandsamt.
Kontakt
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Merkblatt Informationen für Angehörige (PDF, 171.68 kB) | Download | 0 | Merkblatt Informationen für Angehörige |
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Bestattungsamt | 044 863 11 60 | zivilstandsamt@buelach.ch |