Haupinhalt
Familien-Forschung
Zivilstands-Register sind öffentliche, aber der Öffentlichkeit nicht zugängliche Register. Einzelpersonen haben das Recht, Auszüge von Einträgen zu erhalten, die sie persönlich betreffen. Gesetzliche und private Vertretungen dürfen Zivilstands-Dokumente erhalten, wenn sie eine schriftliche Vollmacht oder Ernennungs-Urkunde vorlegen.
Gesuch um Familien-Forschung
Um Auszüge von Einträgen zu erhalten, müssen Sie ein Gesuch um Familien-Forschung an das Gemeindeamt des Kantons Zürich stellen.
Weitere Informationen zur Familien-Forschung und zur Bewilligung
Sobald Sie die Bewilligung vom Gemeindeamt erhalten haben, kontaktieren Sie das Zivilstandsamt.
Kontakt
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt | 044 863 11 60 | zivilstandsamt@buelach.ch |