Haupinhalt

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Die Sozialhilfebehörde ist zuständig für das Sozialhilfe-Wesen. 

Aufgaben

  • Festlegen der Handlungs-Anweisungen und der Richtlinien zur Ausrichtung von wirtschaftlicher Hilfe, wenn sie nicht durch übergeordnetes Recht geregelt sind
  • Verfügungen der Sozialberatung neubeurteilen
  • Aufsicht über die Sozialberatung
  • Strategie für die Stellen festlegen, die Sozialhilfe durchführen
  • Aufsicht und Bewilligung über private und öffentliche Kinderkrippen, private Kinderhorte und Tages-Familien

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung Sozialhilfebehörde Bülach

Lageplan

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name
Interessenbindungen Sozialhilfebehörde (PDF, 88.24 kB) Download 0 Interessenbindungen Sozialhilfebehörde