Haupinhalt
Sozialhilfebehörde
Die Sozialhilfebehörde ist zuständig für das Sozialhilfe-Wesen.
Aufgaben
- Festlegen der Handlungs-Anweisungen und der Richtlinien zur Ausrichtung von wirtschaftlicher Hilfe, wenn sie nicht durch übergeordnetes Recht geregelt sind
- Verfügungen der Sozialberatung neubeurteilen
- Aufsicht über die Sozialberatung
- Strategie für die Stellen festlegen, die Sozialhilfe durchführen
- Aufsicht und Bewilligung über private und öffentliche Kinderkrippen, private Kinderhorte und Tages-Familien
Geschäftsordnung
Kontakt
SozialhilfebehördeAllmendstrasse 6
8180 Bülach
Tel. 044 863 15 40
soziales-und-gesundheit@buelach.ch
Lageplan
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | |||
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Interessenbindungen Sozialhilfebehörde (PDF, 88.24 kB) | Download | 0 | Interessenbindungen Sozialhilfebehörde |