Haupinhalt
Stadtammann- & Betreibungsamt Bülach
Zuständigkeit
Das Stadtammann- und Betreibungsamt Bülach ist für die Gemeinden Bachenbülach, Bülach, Hochfelden, Höri und Winkel zuständig.
Betreibungsamt
Das Betreibungsamt Bülach ist für das Durchführen des Betreibungsverfahrens nach den Bestimmungen des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) für die erwähnten Gemeinden zuständig.
Stadtammannamt
Der Stadtammann ist als Organ der Rechtspflege bzw. unter anderem für die zivilrechtliche Vollstreckung vorgesehen.
Aufgaben des Stadtammannamtes
- allgemeine Verbote
- amtliche Befundaufnahmen
- Beglaubigungen
- freiwillige Versteigerungen
- Mitwirkung bei der Strafrechtspflege
- Vollstreckungen und Ausweisungen
- Zustellungen
Kontakt
Stadt BülachStadtammann- & Betreibungsamt Bülach
Allmendstrasse 6
8180 Bülach
Tel. 044 863 12 10
betreibungsamt@buelach.ch
Lageplan
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
08:00 - 12:00 | 14:00 - 17:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 | 14:00 - 18:30
Freitag
08:00 - 14:00
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Beschreibung |
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