Haupinhalt

Stadtammann- & Betreibungsamt Bülach

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Zuständigkeit

Das Stadtammann- und Betreibungsamt Bülach ist für die Gemeinden Bachenbülach, Bülach, Hochfelden, Höri und Winkel zuständig.

Betreibungsamt

Das Betreibungsamt Bülach ist für das Durchführen des Betreibungsverfahrens nach den Bestimmungen des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) für die erwähnten Gemeinden zuständig.

Stadtammannamt

Der Stadtammann ist als Organ der Rechtspflege bzw. unter anderem für die zivilrechtliche Vollstreckung vorgesehen.

Aufgaben des Stadtammannamtes

  • allgemeine Verbote
  • amtliche Befundaufnahmen
  • Beglaubigungen
  • freiwillige Versteigerungen
  • Mitwirkung bei der Strafrechtspflege
  • Vollstreckungen und Ausweisungen
  • Zustellungen 

Kontakt

Stadt Bülach
Stadtammann- & Betreibungsamt Bülach
Allmendstrasse 6
8180 Bülach

Tel. 044 863 12 10
betreibungsamt@buelach.ch

Lageplan

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch

08:00 - 12:00 | 14:00 - 17:00

Donnerstag

08:00 - 12:00 | 14:00 - 18:30

Freitag

08:00 - 14:00

 

Personen

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