Haupinhalt

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Abwasser-Gebühren

Die Abwasser-Gebühren werden jedes Jahr erhoben.

Die Wasser-Versorgung und Abwasser-Entsorgung werden durch Gebühren finanziert. Sie sind unabhängig von den Steuern und selbsttragend.

Gebühren für Abwasser

  • Grundgebühr Abwasser : CHF 0.23 pro m3 exkl. MwSt.
  • Abwasser Verbrauchsgebühr: CHF 1.85 pro m3 exkl. MwSt.

Katasterplan bestellen

Pläne und Daten der amtlichen Vermessung können auf der Website der Gossweiler Ingenieure AG (Nachführungsgeometer) bestellt werden.

Pläne und Daten der amtlichen Vermessung können auf der Website der Gossweiler Ingenieure AG (Nachführungsgeometer) bestellt werden.

Kläranlage

Die Kläranlage Furt reinigt das Abwasser der Gemeinden Bachenbülach, Bülach, Hochfelden, Höri und Winkel. Reinigung Die Kläranlage reinigt das Abwasser in 4 Stufen: mechanisch, bio…

Die Kläranlage Furt reinigt das Abwasser der Gemeinden Bachenbülach, Bülach, Hochfelden, Höri und Winkel.

Reinigung

Die Kläranlage reinigt das Abwasser in 4 Stufen: mechanisch, biologisch, chemisch und durch Filtration. Das gereinigte Abwasser wird täglich im eigenen Labor untersucht. Dadurch entspricht es den Bestimmungen des Gewässer- und Bodenschutzes.

Klärschlamm

Der anfallende Klärschlamm wird in der ARA entwässert. Anschliessend wird er in der zentralen Klärschlamm-Verwertungsanlage Klärwerk Werdhölzli in der Monoverbrennungsanlage verbrannt.

Aus der Verbrennungs-Asche wird zu einem späteren Zeitpunkt der Phosphor rückgewonnen.

Siedlungsentwässerung

Die Siedlungsentwässerung umfasst das Versickern, das Sammeln, das Behandeln und das Ableiten von Abwasser auf dem Gemeindegebiet von Bülach. Diese Maßnahmen sind wichtig für die Hygiene…

Die Siedlungsentwässerung umfasst das Versickern, das Sammeln, das Behandeln und das Ableiten von Abwasser auf dem Gemeindegebiet von Bülach. Diese Maßnahmen sind wichtig für die Hygiene, den Gewässer-Schutz und den Hochwasser-Schutz. Über die Siedlungsentwässerung wird in der Kläranlage gereinigtes Abwasser und sauberes Regen(ab)wasser in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt.

Zuständigkeit

Die Stadt Bülach sorgt dafür, dass alle Vorschriften für sauberes Abwasser eingehalten werden. Das gilt für öffentliche und private Abwasseranlagen. Die Stadt plant und führt Massnahmen an öffentlichen Anlagen durch. Eigentümer-/innen privater Anlagen müssen sicherstellen, dass ihre Anlagen in einwandfreiem Zustand sind. Für Bau, Sanierung, Erneuerung oder Aufhebung von Abwasseranlagen braucht es eine Genehmigung der Stadt:
http://www.buelach.ch/dienstleistungen/103102

 

Kontakt

Siedlungsentwässerung

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