Haupinhalt
Identitätskarte & Pass
- Identiätskarte: Erscheinen Sie persönlich am Schalter des Stadtbüros.
- Pass: Passbüro des Kantons Zürich
- Kombi-Angebot Pass & Identitätskarte: Passbüro des Kantons Zürich
Identitätskarte
Benötigen Sie eine neue Schweizer Identitätskarte (ID)? - Erscheinen Sie persönlich am Schalter des Stadtbüros.
Bringen Sie folgende Unterlagen mit
- abgelaufene oder gültige Identitätskarte zum Entwerten
- aktuelles, biometrisches Passfoto (siehe Fotomuster-Tafel des Bundes), nicht älter als 1 Jahr
- Verlust-Anzeige einer Schweizer Polizei-Stelle
- aktuelles, biometrisches Passfoto (siehe Fotomuster-Tafel des Bundes), nicht älter als 1 Jahr
Ausweise für Minderjährige (0 - 17 Jahre)
Minderjährige müssen von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet werden. Ist der begleitende Elternteil nicht im gleichen Haushalt wie das Kind gemeldet, muss das Zustimmungs-Formular für den Antrag im Original mitgenommen werden.
Ausweise für Entmündigte
Entmündigte Personen müssen von ihrer gesetzlichen Vertretung begleitet werden. Die gesetzliche Vertretung muss den Ausweis-Antrag mit ihrer Unterschrift bestätigen.
Gültigkeitsdauer
- Identitätskarte Erwachsene: 10 Jahre
- Identitätskarte Minderjährige (0 - 17 Jahre): 5 Jahre
Gebühren
- Identitätskarte Erwachsene CHF 70.-
- Identitätskarte Minderjährige (0 - 17 Jahre): CHF 35.-
Lieferfrist
Die Herstellung der Identitätskarte dauert maximal 10 Arbeits-Tage. Die Identitätskarte wird direkt vom Herstellungs-Ort an die Liefer-Adresse geschickt, die im Antrag angegeben ist.
Pass und Kombi-Angebot
Der Pass und das Kombi-Angebot (Pass und ID kombiniert) sind zwingend beim Passbüro Zürich zu beantragen.
Ausweis-Verlust
Verlust Pass, ID oder Ausländerausweis
Melden Sie den Verlust folgender Ausweise persönlich auf einem Polizei-Posten:
- Pass
- ID
- Ausländerausweis
Sie erhalten eine Verlust-Anzeige. Mit dieser können Sie einen neuen Ausweis beantragen.
Notwendige Unterlagen
Ausweis (Pass, ID, Führer-Ausweis)
Wenn Sie keinen anderen Ausweis haben, melden Sie sich bitte telefonisch vorgängig bei der Stadtpolizei Bülach.
Gut zu wissen
Die Verlustanzeige ist 3 Monate lang gültig. Sie gilt nicht als Ausweis.
Verlorene Ausweise werden ungültig, sobald der Verlust gemeldet wurde. Sie dürfen nicht mehr benutzt werden.
Wenn ein verlorener Ausweis wieder gefunden wird, muss er bei der Behörde, die ihn ausgestellt hat, abgegeben werden.
Verlust Führer- oder Fahrzeug-Ausweis
Melden Sie den Verlust direkt beim Strassenverkehrsamt.
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtbüro (Einwohnerdienste) | 044 863 11 40 | stadtbuero@buelach.ch |