Haupinhalt
Aus den Verhandlungen des Stadtrats
Behindertengerechter Umbau Bushaltestelle Sonnenhof West
Der Stadtrat hat für die behindertengerechte Gestaltung der Bushaltestelle Sonnenhof West einen Kredit von 580 000 Franken genehmigt.
Die Bushaltestelle Sonnenhof West liegt an der Bahnhofstrasse. Sie ist eine der am häufigsten genutzten Haltestellen in Bülach. Sie ist aber nicht genügend behindertengerecht gestaltet. Deshalb hat der Stadtrat den Umbau beschlossen. Die Arbeiten finden bis Ende Mai 2025 statt.
Schulhaus Lindenhof: Kreditabrechnung Ersatz Decken-Beleuchtung
Der Stadtrat hat die Kreditabrechnung für den Ersatz der Decken-Beleuchtung im Schulhaus Lindenhof genehmigt. Der Kredit von 220 000 Franken wird um 22 000 Franken unterschritten.
Es gibt zwei Gründe für die geringeren Kosten: Die Elektro-Arbeiten waren weniger kostenintensiv als geschätzt. Und die Reserven mussten nicht ausgeschöpft werden. Der Stadtrat hat den Kredit für den Ersatz der Decken-Beleuchtung am 28. Februar 2024 genehmigt.
Vernehmlassung zur Teilrevision des Luftfahrtgesetzes
Der Stadtrat hat seine Vernehmlassungs-Antwort zur Teilrevision des Luftfahrtgesetzes zu Handen des Bundsamts für Zivilluftfahrt (BAZL) verabschiedet.
Die Interessengemeinschaft Nord (IG Nord) hat entschieden, dass Rechtsanwalt Dr. iur. Heinrich Ueberwasser eine Vernehmlassungs-Antwort für die IG Nord und die Stadt Bülach vorbereitet. Die geplante Teilrevision enthält Bestimmungen, die den Einfluss des Bundes erhöhen. Die Bestimmungen können die Kantone, Gemeinden und Betroffenen entmachten. Besonders die umweltrechtlichen Schutzbestimmungen sollen stark reduziert werden. Dieser Abbau des Rechtsschutzes und der massive Ausbau der Rechte der Bundesbehörden zulasten der Mitspracherechte der Betroffenen sind nicht akzeptabel. Das gilt auch für die faktische Ausserkraftsetzung der Umwelt-Schutzbestimmungen um die Flughäfen.
In- und Auslandhilfe
Im Rahmen der In- und Auslandhilfe unterstützt die Stadt Bülach neunzehn Institutionen mit total 100 000 Franken.
Es gehen je 50 000 Franken an die In- und Auslandhilfe. 2001 haben die Stimmberechtigten entschieden, jährlich maximal ein Prozent des einfachen Steuerertrags für die In- und Auslandhilfe zu verwenden.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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28. November2024