Feuerverbot
Das Feuerverbot im Kanton Zürich gilt weiterhin. Das Feuerverbot auf Bülacher Stadtgebiet ist teilweise aufgehoben.
Das Feuerverbot im Kanton Zürich gilt weiterhin. Das Feuerverbot auf Bülacher Stadtgebiet ist teilweise aufgehoben.
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Um die anstehenden Reparatur- und Bauvorhaben speditiv, sicher und koordiniert abwickeln zu können, leitet die Stadt Bülach umfassende Massnahmen ein und erlässt wichtige Regeln für Bauherrschaften und Eigentümer. Die Stadt wendet für die Wiederinstandsetzung von Gebäuden ein erleichtertes Verfahren...
Anpassung des Marktreglements Antrag und Weisung an das Stadtparlament Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, das überarbeitete Marktreglement zu genehmigen. Antrag und Weisung an das Stadtparlament steht auf www.buelach.ch/stadtparlament zur Verfügung. Die Anpassung des Marktreglements ...
Das allgemeine Feuerverbot auf dem Stadtgebiet Bülach wird per 4. September 2026 teilweise aufgehoben. Feuern auf privaten Grundstücken sowie in öffentlichen Plätzen und Parks ist unter Auflagen wieder erlaubt.
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