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Folgen nach dem Unwetter

Zusätzliche Grüngutabfuhr am 1. September 2026 konnte nicht alles Material einsammeln. Vorsicht vor Asbest bei Aufräumarbeiten. Die Eishale bleibt geschlossen. 

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Feuerverbot

Das Feuerverbot im Kanton Zürich gilt weiterhin. Das Feuerverbot auf Bülacher Stadtgebiet ist teilweise aufgehoben. 

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Die amtlichen Mitteilungen der Stadt Bülach.

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  • Aus den Verhandlungen des Stadtrats

    Anpassung des Marktreglements Antrag und Weisung an das Stadtparlament Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, das überarbeitete Marktreglement zu genehmigen. Antrag und Weisung an das Stadtparlament steht auf www.buelach.ch/stadtparlament zur Verfügung. Die Anpassung des Marktreglements ...

    Zum Eintrag: Aus den Verhandlungen des Stadtrats
  • Teilweise Aufhebung des Feuerverbots in Bülach

    Das allgemeine Feuerverbot auf dem Stadtgebiet Bülach wird per 4. September 2026 teilweise aufgehoben. Feuern auf privaten Grundstücken sowie in öffentlichen Plätzen und Parks ist unter Auflagen wieder erlaubt.

    Zum Eintrag: Teilweise Aufhebung des Feuerverbots in Bülach

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