Feuerverbot
Das Feuerverbot im Kanton Zürich gilt weiterhin. Das Feuerverbot auf Bülacher Stadtgebiet ist teilweise aufgehoben.
Das Feuerverbot im Kanton Zürich gilt weiterhin. Das Feuerverbot auf Bülacher Stadtgebiet ist teilweise aufgehoben.
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Anpassung des Marktreglements Antrag und Weisung an das Stadtparlament Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, das überarbeitete Marktreglement zu genehmigen. Antrag und Weisung an das Stadtparlament steht auf www.buelach.ch/stadtparlament zur Verfügung. Die Anpassung des Marktreglements ...
Das allgemeine Feuerverbot auf dem Stadtgebiet Bülach wird per 4. September 2026 teilweise aufgehoben. Feuern auf privaten Grundstücken sowie in öffentlichen Plätzen und Parks ist unter Auflagen wieder erlaubt.
Die zusätzliche Grünabfuhr vom 1. September 2026 hat eine sehr hohe Nachfrage erfahren. So konnten leider nicht alle angemeldeten Standorte bedient werden. Dies wegen aussergewöhnlich grossen Mengen an Grüngut.
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