Haupinhalt
Ausländerausweise
Verlängerung
Sie erhalten ca. einen Monat vor Ablauf Ihrer Aufenthalts-Bewilligung B oder Niederlassungs-Bewilligung C ein Gesuch für die Verlängerung zugestellt. Die Formulare verschickt das Staatssekretariat für Migration (SEM) per Post.
Bitte erscheinen Sie persönlich am Schalter des Stadtbüros.
EU/EFTA-Staatsangehörige
Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis
- Ausländerausweis
- vollständig ausgefülltes Verlängerungs-Gesuch
Sie müssen zur Erfassung des Gesichts-Bild und der Unterschrift persönlich zum Migrationsamt gehen. Vereinbaren Sie den Termin am Schalter des Stadtbüros.
Drittstaats-Angehörige
Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Reisepass
- Ausländerausweis
- vollständig ausgefülltes Verlängerungs-Gesuch
Die Ausländerausweise von Drittstaats-Angehörigen sind biometrisch.
Sie müssen zur Erfassung der biometrischen Daten persönlich zum Migrationsamt gehen. Vereinbaren Sie den Termin am Schalter des Stadtbüros.
Verlust
Haben Sie Ihren Ausländerausweis verloren oder wurde er gestohlen? Melden Sie den Verlust einer schweizerischen Polizei-Stelle. Sie erhalten eine Verlust-Anzeige.
Danach kommen Sie persönlich am Schalter des Stadtbüros vorbei.
EU/EFTA-Staatsangehörige
Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Reisepass, Identitätskarte oder Personal-Ausweis
- Verlust-Anzeige
Drittstaats-Angehörige
Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Reisepass
- Verlust-Anzeige
Gebühren
Gebühren gemäss der ausländerrechtlichen Gebührenordnung vom 7. Januar 2011.
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtbüro (Einwohnerdienste) | 044 863 11 40 | stadtbuero@buelach.ch |