Haupinhalt

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Im März 2023 wurden in Bülach die kommunalen Gewässer-Räume festgelegt. Die Gewässer-Abstands-Linie entlang des Rietbachs wurde im Jahr 1997 festgelegt. Jetzt ist sie nicht mehr notwendig. Deshalb soll die Gewässer-Abstands-Linie RR Nr. 1256/1997 gestrichen werden.

Die Teilrevision kommunale Nutzungsplanung «Aufhebung Gewässer-Abstandslinie Rietbach» wurde vom Stadtparlament der Stadt Bülach am 11. März 2024 festgesetzt und von der Baudirektion des Kantons Zürich mit Verfügung KS-0156 / 24 vom 6. August 2024 genehmigt. Gemäss Rechtskraft-Bescheinigung des Baurekurs-Gerichts vom 20.09.2024 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Die Teilrevision kommunale Nutzungsplanung «Aufhebung Gewässer-Abstands-Linie Rietbach» tritt in Kraft.

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