Veranstaltung / Vorübergehende Verkehrsanordnung, Strassenfest, Sperrung Schuemacherstrasse, Sa. 24. August 2024, 12.00 bis 02.00 Uhr (sonntags)

Strassenfest, privater Anlass gemäss Aktion der Stadt Bülach «Strassenfestival»

8180 Bülach, Schuemacherstrasse, Sperrung der Schuemacherstrasse, Höhe Liegenschaft Schuemacherstrasse 22 bis Buchenweg

Sa. 24. August 2024, 12.00 – 02.00 Uhr (sonntags)

In Anwendung von § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001.

Temporäre Verkehrsanordnung
Am Sa. 24. August 2024, 12.00 – 02.00 Uhr (sonntags) findet an der Schuemacherstrasse ein Strassenfest statt. Die Strasse wird zwischen der Liegenschaft Schuemacherstrasse 22 und dem Buchenweg für den Fahrverkehr gesperrt.

Die temporäre Verkehrsanordnung gilt sinngemäss für eine allfällige Verschiebung auf Fr. 23. August 2024 oder So. 25. August 2024.

Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim zuständigen Ressortvorsteher der Stadt Bülach, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Für allfällige Einsprachen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere zwingende Gründe sind die Verkehrssicherheit, die Minderung der Unfallgefahr mit Personenschaden und/oder Sachschaden und das allgemeine öffentliche Interesse.

Publikationsdatum, 3. Juni 2024

Kontaktstelle

Stadtpolizei Bülach
Allmendstrasse 4a
8180 Bülach
Tel. 044 863 13 00
stadtpolizei@buelach.ch