Veranstaltung / Vorübergehende Verkehrsanordnung, Strassenfest, Sperrung Brunngasse, Sa. 7. September 2024, 08.00 - ca. 23.00 Uhr

Strassenfest, Anlass gemäss Aktion der Stadt Bülach «Strassenfestival»

Strassensperrung/Fahrverbot: 8180 Bülach, Brunngasse (Hintergasse bis Untergasse)

Sa. 7. September 2024, 08.00 – 23.00 Uhr

In Anwendung von § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001.

Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim zuständigen Ressortvorsteher der Stadt Bülach, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Für allfällige Einsprachen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere zwingende Gründe sind die Verkehrssicherheit, die Minderung der Unfallgefahr mit Personenschaden und/oder Sachschaden und das allgemeine öffentliche Interesse der Durchführung der Veranstaltung.

Publikationsdatum, 23. Juli 2024

Kontaktstelle

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Allmendstrasse 4a
8180 Bülach
Tel. 044 863 13 00
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