Veranstaltung / Vorübergehende Verkehrsanordnung, Sperrung der Juchzenbrünnelistrasse, Mo. 12. August, 2024 bis Fr. 16. August 2024, jeweils 09.00 bis ca. 20.00 Uhr

Sperrung Juchzenbrünnelistrasse anlässlich der Waldspielwoche 2024

8180 Bülach, Juchzenbrünnelistrasse, Sperrung der Strasse, zwischen Wibergstrasse und Berghofstrasse

Mo. 12. August, 2024  bis Fr. 16. August 2024, jeweils 09.00 bis ca. 20.00 Uhr

In Anwendung von § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001.

Temporäre Verkehrsanordnung
Von Mo. 12. August, 2024 bis Fr. 16. August 2024 findet beim Pfadiheim Seldwylerhus, an der Juchzenbrünnelistrasse, die Waldspielwoche 2024 statt. Dabei nehmen Kinder im Alter von 4 – 12 Jahren teil.

Aus Sicherheitsgründen wird die Strasse jeweils von 09.00 bis ca. 20.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt (Fahrverbot in beiden Richtungen)

Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim zuständigen Ressortvorsteher der Stadt Bülach, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Für allfällige Einsprachen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere zwingende Gründe sind die Verkehrssicherheit, die Minderung der Unfallgefahr mit Personenschaden und/oder Sachschaden und das allgemeine öffentliche Interesse.

Publikationsdatum, 19. Juni 2024

Kontaktstelle

Stadtpolizei Bülach
Allmendstrasse 4a
8180 Bülach
Tel. 044 863 13 00
stadtpolizei@buelach.ch