Veranstaltung / Vorübergehende Verkehrsanordnung, Schülerturnier FC Bülach, Sperrung der Erachfeldstrasse, zwischen Leeweg und Müliweg, Fr. 28. Juni 2024, 07.00 Uhr bis So. 30. Juni 2024, ca. 23.00 Uhr

Schülerturnier Bülach 2024

Sperrung/Fahrverbot/Parkverbot:

8180 Bülach, Erachfeldstrasse, zwischen Leeweg und Müliweg

Fr. 28. Juni 2024, 07.00 Uhr bis So. 30. Juni 2024, ca. 23.00 Uhr

In Anwendung von § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001.

Temporäre Verkehrsanordnung
Infolge des Schülerturniers wird die Erachfeldstrasse zwischen Leeweg und Müliweg vom Fr. 28. Juni 2024, 07.00 Uhr bis So. 30. Juni 2024, ca. 23.00 Uhr für Motorwagen und Motorräder gesperrt. Der Zubringerdienst ist gestattet. Das Parkieren von Motorwagen auf den Parkfeldern im abgesperrten Bereich ist verboten. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Parkkarten/Zufahrtsbewilligungen des FC Bülach. 

Eine Umleitung ist signalisiert.

Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim zuständigen Ressortvorsteher der Stadt Bülach, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Für allfällige Einsprachen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere zwingende Gründe sind die Verkehrssicherheit, die Minderung der Unfallgefahr mit Personenschaden und/oder Sachschaden und das allgemeine öffentliche Interesse der Durchführung der Veranstaltung.

Publikationsdatum, 13. Juni 2024

Kontaktstelle

Stadtpolizei Bülach
Allmendstrasse 4a
8180 Bülach
Tel. +41 44 863 13 00
stadtpolizei@buelach.ch