Im Dialog

Rasenmäher, Laubbläser und andere lärmige Helferlein

Von Jakob Hiltebrand

Eintrag vom 20.05.2024

Grüezi Team

Dank der nassen Witterung bin auch ich im Verzug mit den Gartenarbeiten. Nun heisst das ein bisschen früher aus den Federn und anpacken. Aber ab welcher Zeit am Morgen darf nun gemäht, gesägt oder gesaugt werden? Bekannte sagen ab 6:00, Andere 7:00 und auch 08:00 sei richtig. Abends bis 18:00, 20:00 oder 21:00. Es sei dies auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

Also wie sind die Zeiten hier in Bülach geregelt?

Eine Aufstellung für Werktage und Wochenende ist herzlich willkommen.

Gruss Jakob Hiltebrand

Antwort der Stadt Bülach

Von Stadt Bülach

Antwort vom 20.05.2024

Guten Tag Herr Hiltebrand

Lärmige Arbeiten (Industrie, Gewerbe, Haus- und Gartenarbeiten wie z.B. Rasenmähen oder Laubblasen) sowie das Entsorgen ausserhalb der Betriebszeiten an öffentlichen Altstoff-Sammelstellen sind

a) montags bis freitags von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 20.00 bis 07.00 Uhr,

b) samstags von 12.00 bis 13.00 Uhr und ab 18.00 Uhr sowie

c) an Sonn- und allgemeinen Feiertagen verboten.

Mehr Informationen finden Sie unter Art. 23: Template.Untitled (epublikation.ch)

Freundlich grüsst

Team Kommunikation