Im Dialog

d.wuelser@hispeed.ch

Von Daniel Wülser; ehemalieger Stadtparlamentarier

Eintrag vom 30.06.2024

Das ist eine Anfrage an Sportamt Chefin Carmen Rechsteiner

Grüezi

Als ehemalieger Stadtparlamentarier und halt (immer noch) Empfänger von Volkes Stimme, habe ich nach Kontaktaufnahme besorgter Eltern an mich, folgende Rückfrage:

Schwimmunterricht besonders für Kleinkinder und Erst- bzw. Zweitklässler ist sehr wichtig richtig?

Konkret: Die nachfolgende aus Erwachsen bestehende „Dienstag“-Schwimmgruppe mit ihrer Schwimmlehrerin startet ihren Unterricht anscheinend gerne (und nach billateral vereinbartem Gespräch) erst um 19.30 Uhr statt gemäss offiziellem Fahrplan um 19 Uhr. Dies damit für den jungen Schwimmnachwuchs noch eine volle Schwimmstunde (statt „nur“ 30 Minuten) zur Verfügung steht.

Wie kann es nun sein, dass eine einvernehmliche, biliaterale Zeit-Verschieb-Vereinbarungen zweier am Dienstagabend stattfindenden Benützergruppen im Lernschwimmbecken Schwerzgrueb von Ihnen und der Berufsschulleiterin – gemäss Rechersche – anscheinend als „nicht tollerierbar“ angesehen werden. Und somit dem „kleinen Nachwuchs-Schwimmern „nur“ noch knapp 30 Minuten zur Verfügung stünden.

Gerne sehe ich nun Ihrer Stellungnahme entgegen.

Freundlich grüsst

Daniel Wülser

Antwort der Stadt Bülach

Von Stadt Bülach

Antwort vom 30.06.2024

Guten Tag Herr Wülser

Für eine Nutzung des Schwimmbades Schwerzgrueb ist eine Reservierung über das entsprechende Reservationsportal erforderlich. Die langjährigen Nutzer des Schulschwimmbeckens haben ihre gewohnten Zeiten für das kommende Schuljahr gemäss der Nutzungsordnung der Primar- und Sekundarschule erfasst. Diese Nutzungsordnung, die in Zusammenarbeit mit den Primar- und Sekundarschulen erstellt wurde, gilt für alle Nutzer der Schulsporthallen und Schulschwimmbecken. Das Sportamt, als zentrale Reservationsstelle, hat die Aufgabe, die Einhaltung dieser Nutzungsordnung zu gewährleisten.

Nach Rücksprache mit der betroffenen Kursleiterin des Erwachsenenschwimmkurs wurde bestätigt, dass keine einvernehmlichen, bilateralen Zeitverschiebungen mit dem Kinderschwimmen besprochen oder zugesagt wurden. Die Erwachsenenschwimmkurse sind seit Jahren entsprechend geplant und ausgeschrieben, und sie möchten dies so beibehalten. Ohne einvernehmliche Absprache kann und darf die Reservationsstelle keine Änderungen vornehmen.

Freundlich grüsst

Carmen Rechsteiner

Leiterin Sportamt