Verzicht auf die dauernde Hinausschiebung der Schliessungsstunde
Allgemeiner Hinweis
Der Verzicht kann nicht rückwirkend erfolgen. Er ist frühestens ab Eintreffen des Formulars beim Polizeisekretariat der Stadtpolizei Bülach gültig.
Die/der Meldende bestätigt hiermit auf die dauernde Hinausschiebung der Schliessungsstunde für ihren/seinen Betrieb per erfasstem Datum zu verzichten. Die Gastwirtschaft ist von diesem Datum an von 24.00 – 05.00 Uhr geschlossen zu halten.
Eine neue Bewilligung für die dauernde Hinausschiebung der Schliessungsstunde kann erst nach einer neuen Beurteilung erfolgen.
Meldung auf Verzicht für die dauernde Hinausschiebung der Schliessungsstunde